Maklervertrag
Autor: Alexander | Veröffentlich am 10.02.2025

Maklervertrag: Alles, was Sie wissen müssen!
Ein Maklervertrag ist eine essenzielle Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Immobilienmaklern und ihren Kunden. Doch was genau regelt ein Maklervertrag? Welche Arten gibt es, und worauf sollten Käufer und Verkäufer achten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um den Maklervertrag – von den verschiedenen Vertragsarten bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.Was ist ein Maklervertrag?
Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Makler und seinem Auftraggeber (z. B. einem Verkäufer oder Käufer von Immobilien). Er regelt die Bedingungen, unter denen der Makler tätig wird, und definiert seine Provision, die als Courtage bezeichnet wird. In Deutschland ist ein Maklervertrag grundsätzlich formfrei, kann also mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Dennoch ist eine schriftliche Fixierung aus Beweisgründen immer ratsam.Arten von Maklerverträgen
Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, die sich in ihrer Exklusivität und Verpflichtung für beide Parteien unterscheiden:- Einfacher Maklervertrag
- Alleinauftrag
- Qualifizierter Alleinauftrag
Inhalte eines Maklervertrags
Ein gut ausgearbeiteter Maklervertrag enthält folgende wesentliche Punkte:- Parteien des Vertrags (Makler und Auftraggeber)
- Art des Maklervertrags (einfach, Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag)
- Objektbeschreibung (Adresse, Größe, Zustand, Preisvorstellung)
- Maklerprovision (Höhe und Fälligkeit)
- Pflichten des Maklers (z. B. Exposéerstellung, Besichtigungen, Verhandlungen)
- Laufzeit des Vertrags (befristet oder unbefristet)
- Kündigungsbedingungen (Fristen und Sonderkündigungsrechte)
Provision: Wie hoch ist die Maklercourtage?
Die Maklerprovision variiert je nach Region und Art der Immobilie. In Deutschland liegt sie in der Regel zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt zudem das Bestellerprinzip für Käufer: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens 50 % der Courtage tragen. Dies schützt Immobilienkäufer vor zu hohen Maklerkosten.Wann ist die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Makler seine Leistung erfolgreich erbracht hat – also nach dem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags. Dabei ist wichtig: Ein Makler hat nur Anspruch auf die Provision, wenn seine Tätigkeit kausal für den Vertragsabschluss war.Worauf sollten Auftraggeber achten?
Wer einen Maklervertrag abschließt, sollte folgende Punkte beachten:- Vertragsart prüfen: Soll der Makler exklusiv tätig sein oder darf man selbst verkaufen?
- Provision im Blick behalten: Ist die Höhe marktüblich und fair verteilt?
- Leistungen des Maklers klar definieren: Welche Maßnahmen unternimmt der Makler konkret?
- Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten beachten: Ist der Vertrag befristet oder gibt es flexible Kündigungsoptionen?
Schlussfolgerung
Ein Maklervertrag bietet sowohl für den Makler als auch für den Auftraggeber Sicherheit. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und definiert die Provision für die Vermittlungsleistung. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Vertrag immer schriftlich fixiert und genau geprüft werden. Wer sich unsicher ist, kann sich vorab rechtlich beraten lassen.Haben Sie Fragen zum Maklervertrag? Wir beraten Sie gern.
Alexander Kofanow
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