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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen des HANSE MAKLER Hamburg, Ihn. Alexander Kofanow e. K.

c/o Hanse Makler Hamburg
Inh. Alexander Kofanow e. K.
Gordonstraße 11
21079 Hamburg

Telefonnummer: (+) 49 40 / 32840788
Email: 

 

1. Vorbemerkungen

Die oben genannte Firma (nachstehend „Hanse Makler“ genannt) ist als Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuch (nachfolgenden „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 662 ff BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma verfügt unter Beachtung der gesetzlichen erforderlichen Voraussetzungen über ein Maklerbüro.

Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages

2. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Hanse Makler und dem Maklerkunden, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchenden genannt wird.

Der Maklerkunde im Sinne dieses Vertrages kann der Verkäufer einer Immobilie, der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter sein.

Der Hauptvertrag kann in Form eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags abgeschlossen werden.

Kommt es zu einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Hanse Makler und dem Maklerkunde, welche von den Bestimmungen der AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gelten die einzelvertraglichen Vereinbarungen.

3. Zustandekommen des Maklervertrages

Mit der Anforderung eines Exposès kommt es zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Hanse Makler ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.

Der Maklervertrag bedarf der Schriftform grundsätzlich nicht.

Dies gilt nicht für den Maklervertrag über ein Mietobjekt, wenn der Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll. In so einem Fall ist für das Zustandekommen eines Maklervertrags die Textform erforderlich.

Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.

4. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder die Vermittlung des Vertrags erhält der Hanse Makler eine Vergütung (Provision). Maßgeblich für die Berechnung der Vergütung ist der ausgehandelte und in dem Hauptvertrag beurkundete Kaufpreis.

Im Allgemeinen beträgt die Vergütung:

• bei Wohnmietobjekten: 2 Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer;
bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die  durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet

• bei gewerblichen Mietobjekten: bei einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren: 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)

• bei einem unbefristeten Mietvertrag oder bei einem mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren: 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)

• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 1,19  Monatsmieten)

• bei Kaufobjekten: wenn dies schriftlich vereinbart wurde 6,25% des notariellen Verkaufspreises inkl. Mehrwertsteuer vom Käufer.

Die Vergütung wird bei Abschluss des Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig.

Für den Fall, dass es dem Hanse Makler während der Vertragslaufzeit nicht gelingt, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung zu erbringen, ist der Auftraggeber dem Hanse Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Hanse Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.

5. Rechte und Pflichten des Maklers

Der Hanse Makler verpflichtet sich, für den Auftraggeber tätig zu werden. Er wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen und intensiv und nachhaltig unter Entgegennahme und Weiterleitung aller Möglichkeiten zum Vertragsabschluss für den Auftraggeber tätig werden.

Auf wirtschaftliche Risiken, von denen der Hanse Makler im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, hat er den Auftraggeber hinzuweisen. Zu eigenen Nachforschungen ist der Hanse Makler nicht verpflichtet.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Hanse Makler verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Originalunterlagen herauszugeben. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, ist der Hanse Makler verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt seiner Vergütung herauszugeben.

Dem Hanse Makler bleibt es unbenommen, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden. Zu mit dem Vertragszweck nicht vereinbarenden Interessenkollisionen darf es hierdurch nicht kommen.

6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen weiteren Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung des oben beschriebenen Objekts zu beauftragen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der Maklertätigkeit Dritter bezüglich des Vertragsobjekts, hat er diese zu untersagen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche direkt an ihn herantretenden Interessenten an den Hanse Makler weiterzuleiten bzw. den Hanse Makler zu Verhandlungen hinzuzuziehen. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, allein in direkte Verkaufsverhandlungen einzutreten oder einen Kaufvertrag ohne Mitwirkung des Hanse Maklers abzuschließen. Handelt der Auftraggeber dieser Verpflichtung zuwider und kommt es dadurch zum Abschluss eines Hauptvertrags, so ist er dem Hanse Makler zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens, insbesondere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Der Auftraggeber bleibt in seiner Entscheidung über den Vertragsabschluss mit einem von dem Hanse Makler vermittelten Kaufinteressenten frei.

Der Auftraggeber übergibt dem Hanse Makler sämtliche Unterlagen, die das zu verkaufende Objekt betreffen und für einen Kaufvertragsabschluss von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber unterstützt den Hanse Makler in seiner Tätigkeit und setzt ihn von tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen des Objekts, die für den Kaufvertragsabschluss bedeutsam sein können, in Kenntnis.

7. Vollmacht des Auftragsgebers

Der Auftraggeber erteilt dem Hanse Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.

8. Vorkenntnis

Ist dem Maklerkunden das angebotene Objekt des Hanse Maklers bereits bekannt, so ist er verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, mitzuteilen und auf Verlangen des Hanse Maklers zu belegen. Hierzu genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an den Hanse Makler.

Unterlässt der Maklerkunde diesen Hinweis bzw. widerspricht es nicht rechtzeitig, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf die Vorkenntnis zu berufen. In so einem Fall ist der Maklerkunde verpflichtet, die dem Makler entstandenen Aufwendungen als Schaden zu ersetzen.

9. Verbot der Weitergabe von Informationen

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Hanse Maklers sind ausdrücklich für den Maklerkunden bestimmt. Eine Weitergabe jedweder Informationen an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hanse Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Hanse Maklers ab, so ist der Maklerkunde verpflichtet, gegenüber dem Hanse Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten. Dem Maklerkunden bleibt vorbehalten, den Nachweis, dass ein niedriger oder kein Schaden entstanden ist, zu erbringen.

10. Doppeltätigkeit des Maklers

Der Hanse Makler darf sowohl für den Verkäufer, Vermieter sowie für den Maklerkunden tätig werden.

Bei einem Mietvertrag darf der Hanse Makler entweder nur für den Vermieter oder für den Wohnungssuchenden (Mieter) provisionspflichtig tätig werden.

11. Ersatz- und Folgeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftragsgebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt vor, wen der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Hanse Makler entfaltenden Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Hanse Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.

Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehen wirtschaftlich gleichwertig ist im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

12. Aufwendungsersatz

Der Maklerkunde ist verspflichtet, dem Hanse Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen, wie z.B. Insertionen, Internetauftritte, Telefon- und Portkosten, Objektbesichtigungen sowie Fahrtkosten zu erstatten, wenn ein Vertragsschluss nicht zustande kommt. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.

13. Datenschutz

Der Hanse Makler hat bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers und Maklerkunden die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten. Die als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügte Datenschutzerklärung des Hanse Maklers ist Bestandteil dieses Maklervertrags und mit diesem fest zu verbinden.

14. Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Hanse Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt die in Anlage 2 zu diesem Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung, die zwingender Bestandteil dieses Vertrags ist.

15. Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

16. Haftung und Haftungsbeschränkung

Der Hanse Makler hat die ihm vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammenden Objektinformationen auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft. Es ist die Aufgabe des Maklerkunden die Angaben zu überprüfen. Der Hanse Makler, der diese Aufgaben weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Die Haftung des Hanse Maklers für fahrlässiges Verhalten des Hanse Maklers ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von dem Hanse Makler garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

17. Verjährung

Für die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Hanse Makler gelten die gesetzlichen Regelungen.

Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

19. Gerichtsstand

Sollte es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handeln, vereinbaren die Vertragsparteien als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie als Gerichtsstand für etwaige streitige Auseinandersetzungen den Firmensitz des Hanse Maklers (Hamburg).